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Старый 21.01.2013, 16:29   #2043
lapsus
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Eidesstattliche Versicherung

Als “Eidesstattliche Versicherung” wird die Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse bezeichnet. Eine Aufforderung dazu wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt, wenn ein entsprechender Antrag gegen Sie von einem Gläubiger gestellt wird....

Wenn Sie zum Termin nicht erscheinen
Sofern Sie trotz Ladung durch einen Gerichtsvollzieher zu einem Termin für eine Eidesstattliche Versicherung nicht erscheinen, kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden. Unter Verhaftung werden Sie dann gezwungen, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Der Haftbefehl kann gemäß § 901 ZPO nur gegen Sie ergehen, wenn:

- Sie ordnungsgemäß geladen wurden und nicht zum Offenbarungstermin erscheinen
- Sie sich trotz Erscheinen weigern eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben
- Ihr Gläubiger den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 902 Abs. 1 ZPO gemeinsam mit dem Ansuchen auf Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse beantragt.

Nicht der Gerichtsvollzieher selbst erlässt einen Haftbefehl gegen Sie, sondern der zuständige Richter des Vollstreckungsgerichts. Sie dürfen nach einem Haftbefehl nur so lange festgehalten werden, bis Sie Ihr Vermögensverzeichnis ausgefüllt und unterzeichnet haben.
http://schulden-loswerden.eu/eidesst...-versicherung/
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