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Старый 10.10.2010, 21:02   #104
saljan
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white&smooth сказал(a):
Sehr geehrter Herr Saljan,
Sie irren sich gewaltig:
nur bei der unberechtigten Abmahnung gilt das, was Sie geschrieben haben!
Aber der Verlierer zahlt alles!

Im ersteren Fall kann man ueberlegen, ob nicht der Weg der Risiko- und Kostenminimierung gegangen werden sollte. Durch Abgabe einer (in der Regel abzuaendernden) Unterlassungserklaerung wird die Gefahr einer einstweiligen Verfuegung oder Klage gebannt. Dieser Weg bietet sich daher auch dann an, wenn der Abgemahnte den Vorwurf zwar nicht fuer gerechtfertigt haelt, aber das Risiko einer teuren gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Dann bleibt nur noch zu ueberlegen, ob der Abgemahnte auch die Kosten der Abmahnung uebernimmt oder das Risiko eingeht, auf Kostenerstattung verklagt zu werden. Bei einer Klage auf Kostenerstattung befindet sich der Abgemahnte, im Vergleich zu einem Verfuegungsverfahren in einer wesentlich guenstigerer Position. Der Streitwert bemisst sich nach den geltend gemachten Kosten und ist daher wesentlich geringer als der urspruengliche Streitwert der Hauptsache. Dieser Kostenanspruch muss bei zustaendigen Gericht im einem normalen Klageverfahren gegen den Abgemahnten geltend gemacht werden. In diesem gerichtlichen Verfahren koennen alle Argumente gegen die Abmahnung vorgebracht werden.

Auch wenn man sich entscheidet eine Unterlassungserklaerung abzugeben, sollte dies ueber einen Anwalt geschehen, denn auch hier sind erhebliche Tuecken zu umschiffen. In keinem Fall sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklaerung unterzeichnet werden. Sinnvoll ist es im Regelfall, wenn der Anwalt im Namen seines Mandanten eine geaenderte Unterlassungserklaerung abgibt. Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklaerung geschieht ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, meist verbunden mit einer Weigerung, die Kosten der Abmahnung zu uebernehmen.

Fuer diesen Weg der Kostenminimierung muss noch auf eine Besonderheit der Materie hingewiesen werden. Geht der Abgemahnte zum Anwalt, um sich gegen die Abmahnung zu wehren, dann bleibt er meist auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Eine Kostenerstattung selbst bei ungerechtfertigter Abmahnung ist kaum durchsetzbar. Die Folge: Der Abgemahnte wehrt sich moeglicherweise mit Erfolg gegen die Kosten der Abmahnung, muss aber genau diese Kosten an seinen eigenen Anwalt bezahlen. Um dies zu vermeiden, hilft nur eine wirtschaftlich sinnvolle Honorarvereinbarung mit dem eigenen Anwalt abzuschliessen.
http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktue...tun/index.html
И? Тут про gerichtskosten ни слова. Вам уже мерещится. Вы наверно сегодня спать даже не будете, чтобы доказать что я не прав?)
Факт остаётся фактом и не нужно выдавать желаемое за действительное. Это вам на будущее, урок будет, чтобы судится с каждым не повадно было.

Впрочем чё тут удивлятся, вы я смотрю советчика себе чудного нашли:
http://www.anwaltsinfo.de/inkasso/index.html
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