SKW Schwarz Rechtsanwдlte Postfach 20 17 42 80017 Mьnchen 
 
Mьnchen, den 06. Dezember 2010 
 
OOO Klassik Partner u.a. ./.  
Aktenzeichen:  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit anliegender Vollmacht zeigen wir an, dass wir unter anderem die OOO Klassik Partner, die OOO Russkoe Stschaste Houm Video, die OOO Studija Monolit, die OOO Kinotavr Video, die OOO PK Monolit, die OOO Kalypso und die ZAO Zodiak Rekords vertreten 
 
'1. Unsere Mandanten sind marktfьhrende russische Hersteller und 
Vertriebe von Ton- und Bildtontrдgern. Sie sind jeweils lnhaber der 
ausschlieЯlichen Rechte an den von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Titeln 
(nachfolgend,,Werke") in Deutschland. 
 
2. Wie unseren Mandanten nun bekannt geworden ist, werden Ьber lhr 
Geschдftslokal unautorisierte Vervielfдltigungsstьcke der  Werke, d.h. 
Raubkopien und Raubpressungen, zum цffentlichen Verkauf angeboten und 
tatsдchlich verkauft. Uns liegen zum Beweis ausreichende und Ьberzeugende 
Dokumentationen von Testkдufen vor, die diesen Tatbestand gerichtsverwertbar 
belegen. So sind kьrzlich von einem Testkдufer Raubkopieprodukte von 
Rechteinhabern bei lhnen gesichtet und gekauft worden, was mit entsprechender 
eidesstattlicher Versicherung, Quittungsbeleg ьber den Kauf und Fotos 
nachgewiesen werden kann. 
3. Durch das Anbieten und Verbreiten urheberrechtlich geschьtzter Werke, 
ohne die hierfьr erforderlichen Rechte des jeweiligen Rechteinhabers eingeholt 
zu haben, haben sie die Verbreitungsrechte gemдЯ $ 17 Abs. 1 urhG verletzt 
und verstoЯen ferner gegen das Verbot gemдЯ $ 96 Abs. 1 urhG, rechtswidrig 
hergestellte Vervielfдltigungsstьcke zu verwerten. Erschwerend kommt hinzu, 
dass diese Handlungen gewerbsmдЯig und vorsдtzlich vorgenommen werden. 
 
Durch das rechtswidrige Anbieten und Verbreiten von Raubkopien und 
Raubpressungen der Werke unserer Mandanten haben Sie sich wegen 
vorsдtzlicher  gewerbsmдЯiger unerlaubter Verwertung gemдЯ SS 106, 1Og, 
108a UrhG strafbar gemacht. Dieses Verhalten wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
fьnf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert (g 108a Abs. 1 UrhG). 
 
Weiter haben unsere Mandanten lhnen gegenьber zivilrechtliche Ansprьche auf 
unterlassung und schadensersatz gemдЯ S 97 Abs. 1 und 2 urhG. weiterhin 
sind sie gemдЯ $ 101 urhG verpflichtet, unseren Mandanten Auskunft darьber 
zu erteilen, woher sie die werke bezogen, an wen sie diese verдuЯert haben, 
sowie ьber Absatz, umsatz, Gewinn und weitere lnformationen. unsere 
Mandanten haben gleichfalls Anspruch auf Ьberlassung und Einsichtnahme in 
Geschдfts-, Finanz- und Bankunterlagen (SS 101a Abs. 1 satz 2, 1o1b UrhG). 
Der Anspruch auf Auskunftserteilung reicht dabei mindestens 1O Jahre zurьck. 
Darьber hinaus besteht ein Anspruch unserer Mandanten auf vernichtung der 
bei lhnen befindlichen Raubkopien und Raubpressungen (g 98  Abs. 1 UrhG). 
 
4.a) Zur Ausrдumung der wiederholungsgefahr und der Vermeidung weiterer 
schдden fordern wir sie hiermit auf, die beigefiigte strafbewehrte 
unterlassungs- und Verpflichtungserklдrung unterschrieben, gerne auch 
vorab per Fax oder PDF-Scan, bis zum 
 
Freitag, den 10. Dezember 2010,12.00 Uhr, bei uns eingehend, 
 
zurьckzusenden. 
 
Eine Verlдngerung der Frist ist aufgrund der besonderen Dringlichkeit und des 
weiterhin drohenden immensen schadens fьr unsere Mandanten nicht mцglich. 
 
wir weisen darauf hin, dass nur die Abgabe einer strafbewehrten 
Unterlassungserklдrung geeignet ist, die wiederholungsgefahr auszurдumen (st. 
Rspr., BGH GRUR 1961, 138, 140 m.w.N.). Sofern die abgegebene 
strafbewehrte Unterlassungserklдrung inhaltlich nicht mit dem in der Abmahnung 
ьbermittelten Entwurf ьbereinstimmt, besteht die Gefahr, dass die abgegebene 
 
Seite 2 / 6 
Unterlassungserklдrung die Wiederholungsgefahr nicht ausschlieЯt und 
gerichtliche Schritte weiterhin drohen (BGH, Urteil vom '17.09.2009, Az. I ZR 
217 t07). 
 
Sollten Sie die Unterlassungs- und  Verpflichtungserklдrung mit dem geforderten 
lnhalt nicht fristgerecht abgeben, werden wir fьr unsere Mandanten umgehend 
jeweils den Erlass einer einstweiligen Verfьgung beantragen. Die Kosten fьr 
das Verfahren (Gerichtskosten und Aufwendungen fьr unsere Einschaltung und 
die lhrer Anwдlte) belaufen sich bei dem von uns typischerweise zugrunde 
gelegten und weithin akzeptierten Streitwert von € 250.000,00 auf €.',4.594,74 
alleine fьr das einstweilige Verfьgungsverfahren eines unserer Mandanten in 
erster lnstanz (ohne Schadensersatz). Die gesamten Kosten wдren von lhnen zu 
tragen. Eine Zwangsvollstreckung kann zur Kontopfдndung sowie anderer 
VollstreckungsmaЯnahmen in das bewegliche Vermцgen lhres 
Geschдftsbetriebs fьhren und diesen erheblich beeintrдchtigen. 
 
b) Hinzu kommt, dass Sie fьr den unseren Mandanten entstandenen 
Schaden im Rahmen des Schadensersatzanspruchs haftbar sind. Der 
Schadensersatzanspruch reicht dabei mindestens 10 Jahre zurьck. Ьber alle 
Verkдufe von Vervielfдltigungsstьcken mit Werken unserer Mandanten seit dem 
Jahr 2000 ist daher  Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Die Kosten fьr 
die Buchprьfung tragen dabei Sie. 
 
c) GemдЯ $ 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG sind kraft Gesetzes ferner die 
erforderlichen Aufwendungen im Hinblick auf Feststellung, ldentifizierung und 
Verfolgung der Rechtsverletzung zu ersetzen. 
 
Danach haben Sie in erster Linie die Kosten unserer Einschaltung zu erstatten 
(BGH NJW 2002, 1494). Die Gerichte gehen in vergleichbaren Parallelverfahren 
bei systematischem und gewerblichem Vertrieb von Raubkopien von Streitwerten 
nicht unter € 250.000,00 aus (vgl. nur LG Kцln MMR 2008, 126; OLG Hamburg 
ZUM 2008, 66). Bei einem angenommenen Gegenstandswert von € 250.000,00 
wдren dies gesetzliche Anwaltsgebьhren in Hцhe von € 3.198,24 fьr jeden (!) 
Rechteinhaber. 
 
5. Unseren Mandanten liegt nichts an einer streitigen Auseinandersetzung 
mit lhnen, sondern an einer effektiven Marktbereinigung von unautorisierter 
Piraterieware. Angesichts der klaren Rechtslage  liegt unseren Mandanten aber 
etwas daran, den Vertrieb illegaler Raubkopien und Raubpressungen ьber lhr 
Geschдft zu unterbinden. 
 
Seite 3 / 6 
a) Unter der Voraussetzung einer fristgemдЯen Abgabe der Unterlassungs- 
und Verpflichtungserklдrung sind unsere Mandanten zu einem weitgehenden und 
fairen Entgegenkommen bereit und wЬrden sich mit folgender 
vergleichsweisen Einigung zufrieden geben: 
 
. Unsere Mandanten sehen gemeinsam von der Geltendmachung eines 
Auskunftsanspruchs und anschlieЯenden Forderung des gesamten 
Schadensersatzes und der erstattungsfдhigen Rechtsanwaltskosten ab 
und reduzieren den Schadensersatzanspruch (einschlieЯlich der von 
unseren Mandanten verauslagten Aufwendungen und Auslagen) und die 
Rechtsanwaltskosten auf pauschal € 7.550,00, der bis spдtestens 
 
Dienstag, den 14. Dezember 2010 
auf das folgende Konto zu ьberweisen ist: 
 
Kontoinhaber: 
Konto-Nr. 
BLZ: 
Bankinstitut: 
Aktenzeichen: 
 
SKW Schwarz Rechtsanwдlte 
100 34 34 03 
200 303 00 
Donner & Reuschel 
00164_AEG 
 
. lm Gegenzug erklдren sich unsere Mandanten mit Erhalt der 
vollstдndigen Zahlung zum Verzicht auf gl!9 weiteren Rechte wegen 
der vorgenannten  Rechtsverletzungen bereit, einschlieЯlich der 
Geltendmachung hцherer Schadensersatzansprьche, einer hцheren 
Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten und einer gerichtlichen 
Durchsetzung von Auskunfts- und Vernichtungsansprьchen. 
 
. Unsere Mandanten werden auf die Stellung eines Strafantrags 
verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen. 
 
b) Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass - wie bereits in anderen 
Fдllen geschehen ein fruchtloser Fristablauf die oben dargestellten 
Rechtsfolgen nach sich ziehen wird, unter anderem eine Strafverfolgung, die 
Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen 
Verfьgung, die Durchsetzung der Auskunfts- und Schadensersatzansprьche 
im Wege der Hauptsacheklage bei der zustдndigen Urheberrechtskammer sowie 
die Durchsetzung von Vernichtungsansprьchen. lnsbesondere werden unsere 
Mandanten ihren Anspruch auf Freistellung von den Kosten unserer 
Einschaltung in voller Hцhe durchsetzen, der bei Nichtannahme des 
vorstehenden Vergleichs automatisch und ohne weitere Warnung fдllig wird. 
Seite 4 / 6
			
			 
		 |