SKW Schwarz Rechtsanwдlte Postfach 20 17 42 80017 Mьnchen
Mьnchen, den 06. Dezember 2010
OOO Klassik Partner u.a. ./.
Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit anliegender Vollmacht zeigen wir an, dass wir unter anderem die OOO Klassik Partner, die OOO Russkoe Stschaste Houm Video, die OOO Studija Monolit, die OOO Kinotavr Video, die OOO PK Monolit, die OOO Kalypso und die ZAO Zodiak Rekords vertreten
'1. Unsere Mandanten sind marktfьhrende russische Hersteller und
Vertriebe von Ton- und Bildtontrдgern. Sie sind jeweils lnhaber der
ausschlieЯlichen Rechte an den von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Titeln
(nachfolgend,,Werke") in Deutschland.
2. Wie unseren Mandanten nun bekannt geworden ist, werden Ьber lhr
Geschдftslokal unautorisierte Vervielfдltigungsstьcke der Werke, d.h.
Raubkopien und Raubpressungen, zum цffentlichen Verkauf angeboten und
tatsдchlich verkauft. Uns liegen zum Beweis ausreichende und Ьberzeugende
Dokumentationen von Testkдufen vor, die diesen Tatbestand gerichtsverwertbar
belegen. So sind kьrzlich von einem Testkдufer Raubkopieprodukte von
Rechteinhabern bei lhnen gesichtet und gekauft worden, was mit entsprechender
eidesstattlicher Versicherung, Quittungsbeleg ьber den Kauf und Fotos
nachgewiesen werden kann.
3. Durch das Anbieten und Verbreiten urheberrechtlich geschьtzter Werke,
ohne die hierfьr erforderlichen Rechte des jeweiligen Rechteinhabers eingeholt
zu haben, haben sie die Verbreitungsrechte gemдЯ $ 17 Abs. 1 urhG verletzt
und verstoЯen ferner gegen das Verbot gemдЯ $ 96 Abs. 1 urhG, rechtswidrig
hergestellte Vervielfдltigungsstьcke zu verwerten. Erschwerend kommt hinzu,
dass diese Handlungen gewerbsmдЯig und vorsдtzlich vorgenommen werden.
Durch das rechtswidrige Anbieten und Verbreiten von Raubkopien und
Raubpressungen der Werke unserer Mandanten haben Sie sich wegen
vorsдtzlicher gewerbsmдЯiger unerlaubter Verwertung gemдЯ SS 106, 1Og,
108a UrhG strafbar gemacht. Dieses Verhalten wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fьnf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert (g 108a Abs. 1 UrhG).
Weiter haben unsere Mandanten lhnen gegenьber zivilrechtliche Ansprьche auf
unterlassung und schadensersatz gemдЯ S 97 Abs. 1 und 2 urhG. weiterhin
sind sie gemдЯ $ 101 urhG verpflichtet, unseren Mandanten Auskunft darьber
zu erteilen, woher sie die werke bezogen, an wen sie diese verдuЯert haben,
sowie ьber Absatz, umsatz, Gewinn und weitere lnformationen. unsere
Mandanten haben gleichfalls Anspruch auf Ьberlassung und Einsichtnahme in
Geschдfts-, Finanz- und Bankunterlagen (SS 101a Abs. 1 satz 2, 1o1b UrhG).
Der Anspruch auf Auskunftserteilung reicht dabei mindestens 1O Jahre zurьck.
Darьber hinaus besteht ein Anspruch unserer Mandanten auf vernichtung der
bei lhnen befindlichen Raubkopien und Raubpressungen (g 98 Abs. 1 UrhG).
4.a) Zur Ausrдumung der wiederholungsgefahr und der Vermeidung weiterer
schдden fordern wir sie hiermit auf, die beigefiigte strafbewehrte
unterlassungs- und Verpflichtungserklдrung unterschrieben, gerne auch
vorab per Fax oder PDF-Scan, bis zum
Freitag, den 10. Dezember 2010,12.00 Uhr, bei uns eingehend,
zurьckzusenden.
Eine Verlдngerung der Frist ist aufgrund der besonderen Dringlichkeit und des
weiterhin drohenden immensen schadens fьr unsere Mandanten nicht mцglich.
wir weisen darauf hin, dass nur die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklдrung geeignet ist, die wiederholungsgefahr auszurдumen (st.
Rspr., BGH GRUR 1961, 138, 140 m.w.N.). Sofern die abgegebene
strafbewehrte Unterlassungserklдrung inhaltlich nicht mit dem in der Abmahnung
ьbermittelten Entwurf ьbereinstimmt, besteht die Gefahr, dass die abgegebene
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Unterlassungserklдrung die Wiederholungsgefahr nicht ausschlieЯt und
gerichtliche Schritte weiterhin drohen (BGH, Urteil vom '17.09.2009, Az. I ZR
217 t07).
Sollten Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklдrung mit dem geforderten
lnhalt nicht fristgerecht abgeben, werden wir fьr unsere Mandanten umgehend
jeweils den Erlass einer einstweiligen Verfьgung beantragen. Die Kosten fьr
das Verfahren (Gerichtskosten und Aufwendungen fьr unsere Einschaltung und
die lhrer Anwдlte) belaufen sich bei dem von uns typischerweise zugrunde
gelegten und weithin akzeptierten Streitwert von € 250.000,00 auf €.',4.594,74
alleine fьr das einstweilige Verfьgungsverfahren eines unserer Mandanten in
erster lnstanz (ohne Schadensersatz). Die gesamten Kosten wдren von lhnen zu
tragen. Eine Zwangsvollstreckung kann zur Kontopfдndung sowie anderer
VollstreckungsmaЯnahmen in das bewegliche Vermцgen lhres
Geschдftsbetriebs fьhren und diesen erheblich beeintrдchtigen.
b) Hinzu kommt, dass Sie fьr den unseren Mandanten entstandenen
Schaden im Rahmen des Schadensersatzanspruchs haftbar sind. Der
Schadensersatzanspruch reicht dabei mindestens 10 Jahre zurьck. Ьber alle
Verkдufe von Vervielfдltigungsstьcken mit Werken unserer Mandanten seit dem
Jahr 2000 ist daher Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Die Kosten fьr
die Buchprьfung tragen dabei Sie.
c) GemдЯ $ 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG sind kraft Gesetzes ferner die
erforderlichen Aufwendungen im Hinblick auf Feststellung, ldentifizierung und
Verfolgung der Rechtsverletzung zu ersetzen.
Danach haben Sie in erster Linie die Kosten unserer Einschaltung zu erstatten
(BGH NJW 2002, 1494). Die Gerichte gehen in vergleichbaren Parallelverfahren
bei systematischem und gewerblichem Vertrieb von Raubkopien von Streitwerten
nicht unter € 250.000,00 aus (vgl. nur LG Kцln MMR 2008, 126; OLG Hamburg
ZUM 2008, 66). Bei einem angenommenen Gegenstandswert von € 250.000,00
wдren dies gesetzliche Anwaltsgebьhren in Hцhe von € 3.198,24 fьr jeden (!)
Rechteinhaber.
5. Unseren Mandanten liegt nichts an einer streitigen Auseinandersetzung
mit lhnen, sondern an einer effektiven Marktbereinigung von unautorisierter
Piraterieware. Angesichts der klaren Rechtslage liegt unseren Mandanten aber
etwas daran, den Vertrieb illegaler Raubkopien und Raubpressungen ьber lhr
Geschдft zu unterbinden.
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a) Unter der Voraussetzung einer fristgemдЯen Abgabe der Unterlassungs-
und Verpflichtungserklдrung sind unsere Mandanten zu einem weitgehenden und
fairen Entgegenkommen bereit und wЬrden sich mit folgender
vergleichsweisen Einigung zufrieden geben:
. Unsere Mandanten sehen gemeinsam von der Geltendmachung eines
Auskunftsanspruchs und anschlieЯenden Forderung des gesamten
Schadensersatzes und der erstattungsfдhigen Rechtsanwaltskosten ab
und reduzieren den Schadensersatzanspruch (einschlieЯlich der von
unseren Mandanten verauslagten Aufwendungen und Auslagen) und die
Rechtsanwaltskosten auf pauschal € 7.550,00, der bis spдtestens
Dienstag, den 14. Dezember 2010
auf das folgende Konto zu ьberweisen ist:
Kontoinhaber:
Konto-Nr.
BLZ:
Bankinstitut:
Aktenzeichen:
SKW Schwarz Rechtsanwдlte
100 34 34 03
200 303 00
Donner & Reuschel
00164_AEG
. lm Gegenzug erklдren sich unsere Mandanten mit Erhalt der
vollstдndigen Zahlung zum Verzicht auf gl!9 weiteren Rechte wegen
der vorgenannten Rechtsverletzungen bereit, einschlieЯlich der
Geltendmachung hцherer Schadensersatzansprьche, einer hцheren
Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten und einer gerichtlichen
Durchsetzung von Auskunfts- und Vernichtungsansprьchen.
. Unsere Mandanten werden auf die Stellung eines Strafantrags
verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen.
b) Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass - wie bereits in anderen
Fдllen geschehen ein fruchtloser Fristablauf die oben dargestellten
Rechtsfolgen nach sich ziehen wird, unter anderem eine Strafverfolgung, die
Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen
Verfьgung, die Durchsetzung der Auskunfts- und Schadensersatzansprьche
im Wege der Hauptsacheklage bei der zustдndigen Urheberrechtskammer sowie
die Durchsetzung von Vernichtungsansprьchen. lnsbesondere werden unsere
Mandanten ihren Anspruch auf Freistellung von den Kosten unserer
Einschaltung in voller Hцhe durchsetzen, der bei Nichtannahme des
vorstehenden Vergleichs automatisch und ohne weitere Warnung fдllig wird.
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